Asbest-Sanierung


Asbest-Zement

in folgenden Produkten

  • Ebene und profilierte Platten
  • Rohre
  • Formstücke ( Firstkappen, Zahnleisten, Ortgänge )

    bei

  • Dach- und Fassadenbekleidung
  • Innenausbau, Lüftungskanalbau
  • Ver- und Entsorgungsleitungen, Dachrinnen
  • Blumenkästen

Seit Ende 1990 sind alle in Deutschland gefertigten Hochbauprodukte generell asbestfrei, da in Asbest zu Beginn der 90ziger Jahre krebserregende Substanzen nach gewiesen wurde.

Vorschriften

Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an eingebauten Asbestzementprodukten sind nach TRGS 519 nur durch sachkundiges Personal durchzuführen.

 

Grundsätzlich gilt: Staubbildung vermeiden, keine materialabtragenden Reinigungsvorgänge mit Hoch- oder Niederdruckreinigungsgeräten, Schleifgeräten oder Stahlbürsten; Platten dürfen nicht gebrochen oder sonstiger beschädigender Behandlung ausgesetzt sein.

 

Asbestzementabfälle dürfen weder geworfen,

geschüttet, zerkleinert oder schreddert.

Anmeldepflicht

Gewerbebetriebe müssen die Arbeiten vor Beginn den zuständigen Behörden (Landesamt für Gesundheit & Arbeitssicherheit, Berufsgenossenschaft, Amt für Bauordnung & Hochbau) schriftlich anzeigen.

Entsorgung

Nach Anzeige der Sanierungsmaßnahme bei den zuständigen Behörden, erfolgt mit einem objektbezogenen Arbeitsplan unter Beachtung der erforderlichen Schutzmaßnahmen die Entsorgung des Schadstoffes. Ausgebaute Asbestzementprodukte werden staubdicht verpackt und zu einer zugelassenen Deponie transportiert.

 

Zum Transport der Abfälle sind entweder sogenannte Big-Bags oder geschlossene Abfallcontainer zu verwenden.

 

Behälter mit "Asbest-Warnaufklebern" kennzeichnen.